Aktuelles aus Besigheim

Meldung vom 08.06.2026

Feierabendmarkt des MCB in der Altstadt am Donnerstag, 11. Juni - Verkehrsbeschränkungen und Parkmöglichkeiten

Am Donnerstag, 11. Juni 2026 findet wieder der Feierabendmarkt organisiert durch den MCB in der Altstadt statt.   Hierzu wird der Kelterplatz sowie die Parkflächen in der Kirchstraße bis zum Abzweig Amtsgerichts-/Schlossgasse gesperrt. Die Parkflächensperrungen beginnen aufgrund des Aufbaus um 14 Uhr. Die Kirchstraße wird ab 16 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Zufahrt für Anlieger ist über die Oberamtei- und Schlossgasse möglich. Hierfür wird die Einbahnstraßenregelung im oberen Teil der Oberamteigasse hin zur Schlossgasse geändert. Die Ausfahrt aus der Altstadt ist somit nur über die Pfarrgasse möglich.   Es ist sinnvoll die vorhandenen Parkmöglichkeiten am Rande der Altstadt zu nutzen, da der Kelterplatz gesperrt ist und davon auszugehen ist, dass die dazugehörige Tiefgarage sowie die sonstigen öffentlichen Parkmöglichkeiten im Bereich der Altstadt ausgelastet sind.      
Meldung vom 27.05.2026

Neue Regeln ab 01. Juni 2026 – Rauchen, Dampfen und Co.

Zum 01. Juni 2026 tritt die Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens weiter zu stärken. Gleichzeitig werden künftig auch elektronische Zigaretten, Tabakerhitzer sowie ähnliche Produkte stärker in den Nichtraucherschutz einbezogen. Das Gesetz sieht künftig ein grundsätzliches Rauch- und Benutzungsverbot in allen Innenbereichen vor, die öffentlich zugänglich und für die Allgemeinheit bestimmt sind. Damit gelten die Regelungen nicht nur für klassische Tabakprodukte, sondern auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte. Darüber hinaus wird der Schutzbereich des Gesetzes erweitert. Neu einbezogen werden unter anderem Kinderspielplätze, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie bspw. Freibäder. Ziel ist insbesondere der bessere Schutz von Kindern, Jugendlichen und weiteren besonders schutzbedürftigen Personen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick : Vapes & E-Zigaretten Künftig überall verboten, wo bereits Rauchverbote gelten. Bushaltestellen Im Wartebereich gilt künftig ein Rauchverbot. Kinder- und Jugendschutz Die Regelungen gelten nun ausdrücklich auch für Vapes, E-Shishas und Tabakerhitzer.

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