Aktuelles aus Besigheim

Meldung vom 29.07.2026

Änderungssatzung zu der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen

Aufgrund von §§ 4, 10 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 13, 14, 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit §§ 22, 22a, 24, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und § 3, 6 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege Baden-Württemberg (Kindertagesbetreuungsgesetzes - KiTaG), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat am 28.07.2026 folgende Änderungssatzung zu der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen vom 01.07.2025 beschlossen:

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