Aktuelles aus Besigheim

Meldung vom 14.02.2026

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schwalbenhälde 5-9 – Neubau kath. Gemeindezentrum Heilig Kreuz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Aufgrund von §§ 10, 12 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Besigheim am 27.01.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schwalbenhälde 5-9 – Neubau kath. Gemeindezentrum Heilig Kreuz“ mit Textteil einschließlich örtlicher Bauvorschriften und des Vorhaben- und Erschließungsplanes als jeweils selbständige Satzung beschlossen. 

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