Aktuelles aus Besigheim

Meldung vom 31.03.2026

Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Auf Grund von § 16, § 17 und § 19 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (Strg), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat der Stadt Besigheim am 24.03.2026 folgende II. Änderungssatzung zur der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 15.12.2020 beschlossen:
Meldung vom 26.03.2026

Gästeführungen im April 2026

Vom 29. März 2026 (ab Ostermarkt) bis zum 8. November 2026 finden Sonntagsstadtführungen für Jedermann in Besigheim statt – Treffpunkt ist immer sonntags um 11 Uhr am Marktbrunnen vor dem Besigheimer Rathaus. Die ca. 1 ½ stündige Führung durch den historischen Stadtkern beinhaltet die wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Der Kostenbeitrag für die Sonntags-Stadtführungen beläuft sich für Erwachsene auf 5 € und für Schüler und Studenten auf 3 €.  

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