Amtliche Bekanntmachung
Anpassung verschiedener Miet- und Benutzungsordnungen
Der Gemeinderat der Stadt Besigheim hat in seiner Sitzung am 31.10.2023 folgende Änderungen beschlossen:
Artikel I Änderungen
§ 1 Buchst. A [Allgemeines] Nr. 3 der Miet- und Benutzungsordnung für die Stadthalle Alte Kelter Besigheim wird wie folgt gefasst:
3 a) Die Räumlichkeiten in der Stadthalle Alte Kelter Besigheim werden ausschließlich durch die Stadtverwaltung Besigheim als Vermieterin überlassen.
b) Ein Rechtsanspruch auf Benutzung der Einrichtungen besteht nicht. Auf Antrag wird Vereinen, natürlichen und juristischen Personen die Einrichtung im Rahmen dieser Miet- und Benutzungsordnung überlassen; dies gilt nicht für Einzelbewerber aus Anlass von Wahlen.
c) Parteien und Wählervereinigungen wird die Stadthalle Alte Kelter Besigheim im Rahmen dieser Miet- und Benutzungsordnung nur dann auf Antrag überlassen, wenn sie über einen in der Stadt Besigheim ansässigen Ortsverband bzw. eine ortsansässige Untergliederung verfügen. Einen Monat vor einer anstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl) wird die Stadthalle Alte Kelter für keinerlei Veranstaltungen von Parteien oder Wählervereinigungen zur Nutzung überlassen.
d) Bei politischen Veranstaltungen muss die Teilnahme von Vertretern der Medienberichterstattung (Fernsehen, Radio, Presse, Internet) gestattet sein.
§ 2 Das Vorwort zur Benutzungsordnung für die Bürgerhalle Ottmarsheim wird wie folgt gefasst:
Ein Rechtsanspruch auf Benutzung der Einrichtung besteht nicht. Auf Antrag wird Vereinen, natürlichen und juristischen Personen die Einrichtung im Rahmen dieser Benutzungsordnung überlassen; dies gilt nicht für Einzelbewerber aus Anlass von Wahlen. Parteien und Wählervereinigungen wird die Bürgerhalle Ottmarsheim im Rahmen dieser Benutzungsordnung nur dann auf Antrag überlassen, wenn sie über einen in der Stadt Besigheim ansässigen Ortsverband bzw. eine ortsansässige Untergliederung verfügen.
Einen Monat vor einer anstehenden Wahl (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl) wird die Bürgerhalle Ottmarsheim für keinerlei Veranstaltungen von Parteien oder Wählervereinigungen zur Nutzung überlassen. Bei politischen Veranstaltungen muss die Teilnahme von Vertretern der Medienberichterstattung (Fernsehen, Radio, Presse, Internet) gestattet sein.
Sofern und soweit gebühren-/entgeltpflichtige Leistungen von den obersten Finanzbehörden des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg der Umsatzsteuer unterworfen werden, wird zusätzlich zu den Entgelten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
§ 3 Nr. 2 der Miet- und Benutzungsordnung für die Räume der Begegnungsstätte der Stadt Besigheim, Bahnhofstr. 1 wird wie folgt gefasst:
2. Private Feiern werden in den Räumen nicht zugelassen, ebenso keine Veranstaltungen von Parteien, politischen Gruppierungen und Einzelbewerbern aus Anlass von Wahlen.
Artikel II Inkrafttreten Die Änderungen treten am 01.11.2023 in Kraft.