Mitteilung von Flächenveränderungen
Baumaßnahmen sowie Änderungen der versiegelten
Flächen (Größe oder Versiegelungsart) müssen
vom Gebührenschuldner innerhalb eines Monats der Stadt
mitgeteilt werden.
Näheres hierzu entnehmen Sie bitte nachfolgenden
Unterlagen:
Merkblatt (111,5 KiB)
Erhebungsbogen Zeichenteil
(Lageplan) (31,4 KiB)
Erhebungsbogen
Textteil (161,3 KiB)