Grundsteuer: Informationen zur Feststellungserklärung 2022
Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministerium hat eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben.
Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.
Informationen des Finanzamtes zur Feststellungserklärung
Informationen des Finanzamtes zum Ablauf der Grundsteuerreform
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