Richtlinie über die Förderung von Kultur, Jugend und Sport
Eine Arbeitsgruppe hat die bisherigen Richtlinien für die Sport- und Vereinsförderung aus dem Jahre 1990 überarbeitet und in der neuen Richtlinie alle Förderungen der Stadt Besigheim zusammengefasst. Sie beinhaltet eine „Allgemeine Vereinsförderung“ mit Programmkostenzuschüssen, Jubiläumsgaben etc., die Förderung der Jugendarbeit und eine „Besondere Vereinsförderung“ mit Zuschüssen für die Anschaffung von Geräten und Einrichtungsgegenständen und für Sportstätten, Grundstücke, Räume und Einrichtungen.
Die „Neue Richtlinie der Stadt Besigheim über die Förderung von Kultur, Jugend und Sport“ trat am 1. Januar 2013 in Kraft.
Anträge auf Förderung der Jugendarbeit können jeweils bis zum 31. März des Jahres eingereicht werden, Anträge zur „Besonderen Vereinsförderung“ müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres für das kommende Jahr eingereicht werden.
Die Richtlinie sowie Antragsformulare erhalten Sie im Anhang zum Download im pdf-Format: