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Amtliche Bekanntmachung
Start Vorabversand der Stimmzettel für die Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl
Alle Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen die Stimmzettel für die Kommunalwahlen zur persönlichen Stimmabgabe im Wahlraum zugesandt. Dies erfolgt aufgrund § 18 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes.
Sie erhalten die Stimmzettel auch dann zugesandt, wenn Sie schon einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten oder auch nur beantragt haben, so will es die gesetzliche Vorgabe.
Durch die Vorabzusendung haben v.a. auch die Nicht-Briefwähler die Möglichkeit, die teils sehr umfangreichen Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen und so ins Wahllokal mitzubringen. Damit wird dort ein rascherer Ablauf der Stimmabgabe erreicht und evtl. Wartezeiten reduziert.
Nutzen Sie daher gerne die Vorabausfüllung Ihrer Stimmzettel. Die notwendigen Stimmzettelumschläge erhalten Sie dann im Wahllokal vor Ort ausgehändigt.
Besigheim, 29.05.2024
FB I/Gä