Amtliche Bekanntmachung
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetzesentwurf vom 08.10.2023 zur "Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens".
Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin bis zum aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit.
Eine Verlängerung bzw. Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.
Grundsätzlich benötigen Kinder jeden Alters ab 2024 ein eigenes Reisedokument. Ob ein Personalausweis oder ein Reisepass benötigt wird ist abhängig vom Reiseziel.
Da der Personalausweis nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt wird, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreisebestimmung des Reiselandes zu informieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie im Internet unter: https://www.auswaertiges-amt.de/
Die neuen Dokumente werden nicht sofort im Einwohnermeldeamt ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Daher beachten Sie unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4 - 6 Wochen.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Bitte beachten Sie:
Sollte allerdings die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich sein, kann das Ausweisdokument auch bereits früher ungültig werden. Besonders bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen in kurzer Zeit recht schnell.
Weicht das Passbild im Ausweisdokument sehr vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, wird das Ausweisdokument automatisch als ungültig betrachtet und darf nicht mehr verwendet werden.
Darum gilt: Um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden, ist es in diesen Fällen immer empfehlenswert, ein neues Ausweisdokument zu beantragen.