Flächennutzungsplanung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsbandes Besigheim hat am 24.07.2023 nach vorheriger Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der erneuten öffentlichen Entwurfsauslegung und des Beschlusses über die Änderungen/Klarstellungen zum Ergebnis der Abwägung der ersten öffentlichen Entwurfsauslegung, die Wirksamkeit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 -2023 in der Fassung vom 12.05.2023 beschlossen. 

Der Wirksamkeitsbeschluss beendet das Planverfahren; er ist der abschließende Beschluss über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 - 2035. Der beschlossene Flächennutzungsplan ist anschließend dem Landratsamt Ludwigsburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. 

Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan 2020 - 2035 wirksam.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim hat am 16.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan 2020 – 2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim, gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern.

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