Amtliche Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl am 21.01.2024
Erteilung von Wahlscheinen auf Antrag
In welchen Fällen kann ein Wahlschein beantragt werden?
Bis Freitag, 19.01.2024, 18.00 Uhr können Sie einen Wahlschein beantragen, wenn
- Sie als Wahlberechtigter in`s Wählerverzeichnis eingetragen sind (Regelfall).
Bis Samstag, 20.01.2024, 12.00 Uhr können Sie einen Wahlschein beantragen, wenn
- Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.
Andernfalls werden verlorene Wahlscheine nicht ersetzt.
Bis Sonntag, 21.01.2024, 15.00 Uhr können Sie einen Wahlschein beantragen, wenn
1. Sie zwar wahlberechtigt sind, jedoch nicht in`s Wählerverzeichnis eingetragen sind und
a) Sie nachweisen, dass Sie ohne Ihr Verschulden versäumt haben, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Absatz 2 und 4 und § 3b Absatz 1 KomWO oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,
b) wenn Ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist,
c) wenn Ihr Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekanntgeworden ist.
2. Sie bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.
Wie kann ein Wahlschein beantragt werden?
Ein Wahlschein kann schriftlich, mündlich oder elektronisch (z.B. per Online-Antrag – QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder auf der städtischen Homepage www.besigheim.de in der Rubrik Bürgermeisterwahl 2024 -> Wahlschein beantragen – oder per E-Mail an einwohnermeldeamt@besigheim.de) beantragt werden, jedoch nicht telefonisch.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Für die o.g. Sonderfälle ist das Einwohnermeldeamt, Marktplatz 12, 1. Stock, Zi. 103 wie folgt geöffnet:
- am Samstag, 20.01.2024, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
- am Sonntag, 21.01.2024, 8.00 Uhr - 15.00 Uhr
Weitere Informationen zur Bürgermeisterwahl finden Sie auf der städtischen Homepage www.besigheim.de in der Rubrik Bürgermeisterwahl 2024.
062.35/I/Gä
08.01.2024