Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
Die Kaufpreissammlung ist die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse und der Bewertungssachverständigen.
Sie enthält Informationen über:
- Kaufverträge und andere Urkunden zur Übertragung von Eigentum an bebauten und unbebauten Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken sowie die
- Auswertungsergebnisse, wie z.B. Bodenrichtwerte und weitere zur Wertermittlung erforderlichen Daten.
Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse Abschriften der Kaufverträge- und sonstigen Urkunden im Zusammenhang mit Eigentumsübertragungen von den beurkundenden Stellen. Dies sind vor allem die Notare.
Die Kaufpreissammlung ist jedoch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Nur bei berechtigtem Interesse und sachgerechter Verwendung der Daten sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen.
Die Auskunft erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Bei der Antragstellung sind die Voraussetzungen für die Auskunftsberechtigung darzulegen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim ist zuständige Stelle für die folgenden Städte und Gemeinden im nördlichen Landkreis Ludwigsburg:
- Besigheim
- Bönnigheim
- Erligheim
- Freudental
- Gemmrigheim
- Hessigheim
- Kirchheim am Neckar
- Löchgau
- Mundelsheim
- Walheim
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind:
- der Antragsteller kann ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- die schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen bleiben gewahrt
- die sachgerechte Verwendung der Daten erscheint gewährleistet, d.h. Verwendung nur für den angegebenen Zweck und keine Weitergabe an Dritte.
Von einem berechtigten Interesse und der sachgerechten Verwendung der Daten wird regelmäßig ausgegangen, wenn die Auskunft von einer mit der Wertermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten befassten Behörde oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für eine Wertermittlung beantragt wird.
Verfahrensablauf
Die Auskunft ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim zu beantragen.
Die Auskunft wird je nach Zweck in Form von Daten über anonymisierte Vergleichsobjekte oder Kennzahlen schriftlich erteilt.
Erforderliche Unterlagen
Die Voraussetzungen für die Auskunftserteilung sind in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Je nach Anfragezweck benötigen wir des weiteren folgende Angaben:
- für Vergleichspreise bebauter Grundstücke: Anschrift/Lage , Grundstücksgröße, Baujahr, Ausstattungsstandard, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude, Anbauart (z.B. Einzelhaus, Doppelhaushälfte, Reihenend-/Mittelhaus, Wohneigentum), mit/ohne Garage/Stellplatz
- für Sachwertfaktoren: Anschrift/Lage, vorläufiger Sachwert
- für Liegenschaftszinssätze: Gemarkung
Kosten
Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist gebührenpflichtig.
Die Zeitgebühr beträgt 18,50 €/15 Minuten gemäß Ziff. 8.1 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung i.V.m. § 1 Absatz 2 der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Besigheim.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 - 5 Werktage.
Vertiefende Informationen
Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter www.zgg-bw.de