Bundestagswahl 2025

Vorläufiges Ergebnis Stadt Besigheim
Allgemeines
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestagswahl-2025-2300332
Die Vorbereitungen dazu haben bereits begonnen. Wir halten Sie über alles Wissenswerte an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Zahlreiche allgemeine Informationen rund um die Bundestagswahl finden Sie hier: https://www.bundestagswahl-bw.de/bundestagswahl-2025
Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, ist Bundestagwahl. Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!"
Erklärfilm in anderen Sprachen:
Den LpB-Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025 gibt es in Kürze auch in folgenden Sprachen: in Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch. Über https://tinyurl.com/Bundestag2025 kann das mehrsprachige Angebot nach Fertigstellung ebenfalls abgerufen werden.
Deutsche im Ausland
Umfassende Informationen für Deutsche, die sich dauerhaft oder auch nur vorübergehend im Ausland aufhalten, finden Sie hier:
Link: Informationen für Deutsche im Ausland
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Jeder Wahlberechtigte, der am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet ist, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind (Auslandsdeutsche), müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Für die richtige Antragstellung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
Fall 1:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
- dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag nach Anlage 2 Bundeswahlordnung können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden. Er muss bis Fristende (siehe unten) dort eingegangen sein.
Fall 2:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
Dieser Antrag nach Anlage 2a Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind; wenn ein solcher Ort nicht festgestellt werden kann, kommt die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im heutigen Bundesgebiet in Betracht, bei mehreren die des letzten Fortzuges) bis Fristende eingegangen sein; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post an die zuständige Gemeindebehörde zu versenden.
Fristende für die Antragstellung (gilt für beide Fälle):
Sollte die Bundestagswahl regulär am 28. September 2025 stattfinden, endet die Frist für die Antragstellung am 7. September 2025. Im Fall einer vorgezogenen Wahl werden die Fristen durch Rechtsverordnung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestimmt. Der Entwurf der Rechtsverordnung ist hier veröffentlicht: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/VI5/vo-fristen-bundeswahlgesetz-21BT.html. Durch diesen Entwurf würde die Frist zur Antragstellung auf Eintragung ins Wählerverzeichnis nicht verändert und würde folglich weiterhin der 21. Tag vor der Wahl bleiben. Dieser würde ausgehend von einem Wahltag 23. Februar 2025 auf Sonntag, den 2. Februar 2025 fallen.
Neben den obenstehenden Informationen finden Sie zahlreiche weitere Hinweise für Deutsche im Ausland auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.
Briefwahl
WICHTIGE Informationen für Briefwähler
Sehr geehrte Wahlberechtigte,
in Kürze erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. Damit können Sie ganz einfach einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Der Antrag kann auch formlos schriftlich (gilt auch per Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierte elektronische Übermittlung) oder mündlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich.
Sie können den Antrag auch bequem per Internet stellen. Hier können Sie in einem Online-Formular alle notwendigen Antragsdaten erfassen:
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08118007
Ebenso können Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen.
Ihre Daten werden verschlüsselt über das Internet sicher übertragen und vom Wahlamt bearbeitet.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugestellt.
Beachten Sie bitte: wir erhalten die für die Briefwahlunterlagen notwendigen Stimmzettel erst im Laufe der ersten Februarhälfte 2025 angeliefert, d.h. Sie erhalten daher Ihre Unterlagen erst ab ca. Mitte Februar 2025 zugestellt, auch wenn Sie Ihren Antrag schon deutlich früher gestellt haben.
Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und bedanken uns jetzt schon für Ihre Geduld.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, Tel. 07143 8078-226 (Frau Nütz) oder -229 (Herr Nolte), E-Mail: einwohnermeldeamt@besigheim.de
Unsere Empfehlung: wegen der sehr kurzen Zeit bis zum Wahltag raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen und elektronischen oder persönlichen Antragstellung.
Achten Sie bitte auf eine möglichst frühzeitige Rückübermittlung Ihres Wahlbriefes bzw. Aufgabe zur Post, insbesondere bei entlegenen Orten. Dies gilt besonders für Wahlbriefe, die im Ausland aufgegeben werden; diese müssen von Ihnen freigemacht und längere Postlaufzeiten berücksichtigt werden. Eine Zustellgarantie gibt es leider nicht.
Damit Ihr Wahlbrief rechtzeitig bis zum Ende der allgemeinen Wahlzeit am 23.02.2025 um 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingeht, empfehlen wir Ihnen, diesen nach Möglichkeit persönlich abzugeben bzw. in den Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 12 in Besigheim oder der Verwaltungsstelle in Ottmarsheim, Ilsfelder Str. 7 (am Wahltag dortigen Aushang beachten!), einzuwerfen.
Nutzen Sie bei persönlicher Abholung Ihres Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auch die Möglichkeit, sofort an Ort und Stelle zu wählen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung - Wahlamt -
Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: (0761) 36122.
Fakten gegen Desinformation – Zusammen gegen Manipulation
Im Zusammenhang mit der anstehenden Bundestagswahl kursieren immer wieder falsche oder irreführende Informationen, die Sie, die Wählerinnen und Wähler, bewusst falsch informieren oder täuschen sollen.
Die Bundeswahlleiterin gibt daher wichtige Hinweise, wie Sie diese sogenannten „Fake News“ erkennen – damit Sie sicher und gut informiert Ihr Wahlrecht ausüben können:
Das Bundesinnenministerium stellt unter dem nachfolgenden Link umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung, wie die Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformation geschützt wird:
Wahlaufruf
Gehen Sie am 23. Februar wählen!
- Wahlaufruf zur Bundestagswahl... (205,1 KiB)