Bewohnerparkausweis beantragen
Mit Umsetzung des Konzepts der Parkraumbewirtschaftung ist es für die Bewohner der Innenstadt möglich, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Den Online-Antrag finden Sie weiter unten.
Dieser berechtigt zum Parken auf den vorgesehenen Parkflächen ohne Parkzeitbegrenzung oder Gebührenpflicht.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Pro Haushalt kann max. 1 Ausweis beantragt werden.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie verfügen nicht über einen eigenen oder angemieteten Stellplatz (die Stadtverwaltung behält sich vor, die Richtigkeit dieser Angabe zu überprüfen)
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich mit Hauptwohnsitz registriert
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug eines anderen Halters dauerhaft
- Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Verfahrensablauf
Den Antrag mit Kopien der erforderlichen Unterlagen können Sie auch wie folgt einreichen:
- per eMail an verkehr@besigheim.de oder
- postalisch an Haupt- und Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehr, Marktplatz 12, 74354 Besigheim.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Kopien von:
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde
Kosten
Die Gebühren betragen 50 Euro pro Jahr.
Hinweise
Zur besseren Lesbarkeit wird im Text durchgehend die männliche Form verwendet. Sie schließt alle anderen Formen mit ein.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Besigheim.
Rechtsgrundlage
§ 6a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i.V.m. § 45 Abs. 1b Nr. 2a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 1 Abs. 1 Tarif Nr. 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und § 4 Abs. 1 der Satzung der Stadt Besigheim über die Erhebung von Parkgebühren für das Bewohnerparken vom 12.04.2022
Freigabevermerk
Bearbeitung und Freigabe am 25.05.2022 von: Stadt Besigheim, Digitalisierung