Gewerbe ummelden
Wann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden?
- Sie verlegen den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Stadt Besigheim.
Dies gilt auch, wenn Sie den Standort einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle wechseln. - Sie wechseln den Gegenstand Ihres Gewerbes
- Sie wollen den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Achtung: Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe erst am alten Standort abmelden und anschließend am neuen Standort wieder anmelden.
Wer ist anzeigepflichtig?
- bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende
- bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten
- den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Stadt Besigheim verlegen
- den Standort einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle wechseln
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Verfahrensablauf
Die Gewerbeummeldung kann
- persönlich
- per eMail mit unterschriebenem Ummeldevordruck
- per obigem Onlineantrag
- über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland
bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Nach Prüfung Ihrer elektronischen Gewerbeummeldung erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Ummeldung zusammen mit dem Gebührenbescheid innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Anzeige erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Ummeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Anzeige der Gewerbeummeldung an andere Stellen weiter wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht oder die Berufsgenossenschaft.
Hinweis: Ist eine Zulassung erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise der Erweiterung des Gewerbegegenstandes ummelden.
Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, unvollständig, mit falschen Angaben oder unterbleibt sie ganz, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Ummeldevordruck,ausgefüllt und unterschrieben
- amtliches Ausweisdokument
- ggfs. eine schriftliche Vollmacht
Kosten
Für die Gewerbeummeldung entsteht eine Gebühr in Höhe von 20,00 € (s. Ziff. 12.1.1 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Besigheim).
Rechtsgrundlage
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)
- § 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
- § 55c Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht bei Reisegewerbe)
- § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (elektronische Kommunikation)
- § 6b Absatz 1 GewO und § 71a ff. LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 ff. des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)