Verkehrswertgutachten beantragen
Die Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien ist insbesondere beim Verkauf, in Nachlassangelegenheiten, bei Vermögensauseinandersetzungen in Scheidungssachen, Zwangsversteigerungen aber auch in anderen Lebenslagen von Bedeutung.
Diese Tätigkeit gehört zu den zentralen Aufgaben eines Gutachterausschusses. Die Grundlage dafür bilden die Kennzahlen aus der Kaufpreissammlung. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.zgg-bw.de.
Gegenstand einer Verkehrswertermittlung können sein:
- bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
- unbebaute Grundstücke
- unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
- grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
- Eigentumswohnungen
Auch freie Sachverständige und andere Stellen können mit der Verkehrswertermittlung von Immobilien beauftragt werden.
Zuständige Stelle
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim ist zuständige Stelle für Verkehrswertermittlungen der folgenden Städte und Gemeinden im nördlichen Landkreis Ludwigsburg:
- Besigheim
- Bönnigheim
- Erligheim
- Freudental
- Gemmrigheim
- Hessigheim
- Kirchheim am Neckar
- Löchgau
- Mundelsheim
- Walheim
Er ist ein Gremium aus unabhängigen ehrenamtlichen Gutachtern, die in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sind. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle ihnen während ihrer gutachterlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen.
Gutachten werden in nichtöffentlicher Sitzung von ortskundigen Gutachtern des Gemeinsamen Gutachterausschusses beraten und beschlossen. Dabei wird das Gremium in der Besetzung mit dem Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss erfordert einen schriftlichen Antrag.
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer
- diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Bevollmächtigte, Erben, gesetzliche Betreuer)
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
- Gerichte und Justizbehörden
Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.
Verfahrensablauf
Der Antrag zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens ist an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu richten. Im Antrag muss die Antragsberechtigung dargelegt und ggfs. Nachweise beigefügt werden. Im Antrag ist genau anzugeben, welches Objekt bewertet werden soll.
Nach Eingang Ihres Antrags vereinbart der Sachverständige der Geschäftsstelle mit Ihnen i.d.R. einen Termin zur Erstbesichtigung vor Ort. An einem zweiten und letzten Vor-Ort-Termin, dem Sitzungstag , machen sich die Gutachter des Beschlussgremiums dann ein eigenes Bild von der zu bewertenden Immobilie. In der sich direkt anschließenden nichtöffentlichen Sitzung legt das Gutachtergremium sodann den Verkehrswert fest.
Wichtiger Hinweis bei zu bewertenden Gebäuden/Wohnungen:
Die Mitglieder des Gutachterausschusses sowie der Sachverständige der Geschäftsstelle müssen das Grundstück/Gebäude/die Wohnung zur Vorbereitung des Gutachtens betreten können. Stimmen Sie sich als Antragsteller daher rechtzeitig mit dem Eigentümer oder dem Wohnungsinhaber ab.
Das beschlossene Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form. Darin werden ausführlich alle wertrelevanten Faktoren benannt und die Höhe des Verkehrswerts nachvollziehbar dargelegt. Soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist, haben Gutachten keine bindende Wirkung gegenüber Dritten.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- handschriftlich unterzeichneter Antrag des Berechtigten
- ggfs. Nachweise über die Antragsberechtigung, soweit Sie nicht grundbuchrechtlicher Eigentümer sind
Alle Unterlagen können digital über service-bw eingereicht werden.
Kosten
Die Erstattung von Gutachten ist gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr ist in der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Besigheim festgelegt und bemisst sich nach dem Verkehrswert. Näheres dazu finden Sie hier.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie das ausgefertigte Gutachten innerhalb von 2 Wochen nach der beschließenden Sitzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Bearbeitung und Freigabe am 30.06.2022 von: Stadt Besigheim, Sachgebiet Digitalisierung