Hundesteuer - Hund abmelden
Endet die Hundehaltung, so ist dies dem Steueramt der Stadt Besigheim innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie halten keinen Hund mehr
Verfahrensablauf
Die Beendigung der Hundehaltung im Stadtgebiet ist schriftlich innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Im Falle der Veräußerung des Hundes ist auch der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Fristen
Die Frist für die Abmeldung beträgt 1 Monat.
Erforderliche Unterlagen
Bei Beendigung der Hundehaltung ist die Hundesteuermarke dem Steueramt der Stadt Besigheim zurückzugeben.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Stadt Besigheim