Leistungen

Hundesteuer - Hund abmelden

Endet die Hundehaltung, so ist dies dem Steueramt der Stadt Besigheim innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie halten keinen Hund mehr

Verfahrensablauf

 

Die Beendigung der Hundehaltung im Stadtgebiet ist schriftlich innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Im Falle der Veräußerung des Hundes ist auch der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

 

Fristen

Die Frist für die Abmeldung beträgt 1 Monat.

Erforderliche Unterlagen

Bei Beendigung der Hundehaltung ist die Hundesteuermarke dem Steueramt der Stadt Besigheim zurückzugeben.

 

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Stadt Besigheim

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-31.10.:
Samstags von 09.00 - 12.00 Uhr

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

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