Wahlschein beantragen
> Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
> Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.
Zuständige Stelle
die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie
- sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen.
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Verfahrensablauf
Sie können den Wahlschein beantragen:
- persönlich
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen
- per E-Mail an einwohnermeldeamt@besigheim.de mit den o.g. Angaben
- über folgendes Online-Formular: [Link bis auf Weiteres inaktiv]
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Fristen
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18.00 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15.00 Uhr am Wahltag beantragen.
Erforderliche Unterlagen
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Kosten
Es entstehen Versandkosten:
- bei Rücksendung des Wahlbriefes von außerhalb des Bundesgebiets
- bei Nutzung einer anderen Versendungsart als der angegebenen
Hinweise
Beantragen Sie Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig. Sowohl die Übersendung der Wahlunterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern. Der rote (bei Kommunalwahlen gelbe) Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18.00 Uhr) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle sein.
Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie selbst sorgen.
Empfehlung: Bei Versand durch ein Postunternehmen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten Sie den Wahlbrief spätestens 3 Werktage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen.
Rechtsgrundlage
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
Freigabevermerk
Stadt Besigheim, Fachbereich I - Haupt- und Ordnungsverwaltung, Sachgebiet Wahlen und Statistik