Freiberufliche Tätigkeitsgruppen

Freiberuflich Tätige erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig anspruchsvolle Dienstleistungen und hochwertige Güter. Die Befähigung hierzu erwerben sie durch ihre besondere berufliche Qualifikation oder aufgrund ihrer schöpferischen Begabung.

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen:

  • Katalogberufe
    Das Einkommensteuergesetz und das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz zählen folgende Berufe auf:
    • Heilberufe: also Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten
    • rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Dazu zählen Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte oder vereidigte Buchprüfer
    • naturwissenschaftliche und technische Berufe: Das sind Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
    • informationsvermittelnde und sprachliche Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher oder Übersetzer
    • Diplom-Psychologe, Heilmasseur, Hebamme, Hauptberuflicher Sachverständiger sowie Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
  • Ähnliche Berufe
    Das sind Berufe, die nicht ausdrücklich im Katalog genannt werden, die aber den Katalogberufen in Bezug auf die Ausbildung oder die konkrete berufliche Tätigkeit ähnlich sind. Sie werden auch Analogberufe genannt. Zahlreiche Berufe, die den Katalogberufen ähnlich sind, werden in den Kreis der freien Berufe einbezogen. Die Anforderungen sind aber hoch. Deshalb ist in der Regel eine Einzelfallprüfung erforderlich.
  • Tätigkeitsberufe
    Mit der Kategorie der Tätigkeitsberufe wird vor allem der Entwicklung neuer Arbeitsfelder und Berufsbilder Rechnung getragen. Dazu gehören die nachfolgenden selbständig ausgeübten Tätigkeiten. Für solche Tätigkeiten kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung über die Anforderung der Ähnlichkeit hinaus die steuerliche Zuordnung zu den freien Berufen erfolgen:
    • wissenschaftliche Tätigkeiten
    • künstlerische Tätigkeiten
    • schriftstellerische Tätigkeiten
    • unterrichtende Tätigkeiten
    • erzieherische Tätigkeiten

Aufgrund der Vielzahl und Vielfältigkeit freiberuflicher Tätigkeiten ist es kaum möglich, jede einzelne freiberufliche Berufsbezeichnung abschließend zu nennen. Daher ist die Frage, ob eine Tätigkeit als freiberuflich eingestuft werden kann, nicht immer eindeutig zu beantworten.

Steuerrechtlich entscheidend ist dabei die Abgrenzung von freiberuflicher und gewerblicher selbständiger Tätigkeit, da Freiberuflerinnen und Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-31.10.:
Samstags von 09.00 - 12.00 Uhr

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....