Nach der Ehescheidung/Aufhebung

Eine Ehescheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft hat viele Auswirkungen, vor allem rechtliche und finanzielle.

Informieren Sie sich deshalb über die Sachverhalte, die Sie regeln müssen.
Tun Sie dies schon, bevor Sie Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft beenden.
Idealerweise bedenken Sie die Bereiche Umgang und Unterhalt schon vor einer Trennung.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

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Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

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8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-31.10.:
Samstags von 09.00 - 12.00 Uhr

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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