Pflegegrad

Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person in insgesamt sechs pflegerelevanten Bereichen erfasst. Auf dieser Grundlage wird eine Person dann in den Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Beeinträchtigung.

Die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft sein. Das bedeutet, dass der Hilfe- und Unterstützungsbedarf für voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen muss.

Um festzustellen, wie selbständig eine Person ist, wird im Rahmen der Begutachtung ein Blick auf folgende sechs Lebensbereiche geworfen:

    • Mobilität:
      Wie selbständig kann sich die betroffene Person fortbewegen?
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
      Wie findet sich die betroffene Person in ihrem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann sie für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse äußern?
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
      Wie häufig benötigt die betroffene Person Hilfe bei Unruhe in der Nacht oder Ängsten?
    • Selbstversorgung:
      Wie selbständig kann sich die betroffene Person im Alltag bei der Körperpflege oder beim Essen und Trinken selbst versorgen?
    • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen:
      Welche Unterstützung wird bei der Medikamenteneinnahme benötigt?
    • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte:
      Wie selbständig kann die betroffene Person den eigenen Tagesablauf gestalten?

Diese Fragen sind Beispiele, entscheidend ist der Einzelfall.

Hinweis: Ob ein Kind als pflegebedürftig in einen Pflegegrad einzuordnen ist, hängt davon ab, wie viel mehr Hilfe es benötigt als ein gleichaltriges gesundes Kind.

Freigabevermerk

11.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-31.10.:
Samstags von 09.00 - 12.00 Uhr

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....