Warnung und Information in Gefahrenlagen

Brände, Bombenfunde, Trinkwasserverunreinigungen oder andere Gefahrenlagen - die frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren sowie die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen sind wichtige Aufgaben der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden in Baden-Württemberg.

Mit der kostenlosen Warn-App NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informationen über Gefahrenlagen per Push-Benachrichtigung.
Auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentralen können über NINA bezogen werden.

Mit Cell Broadcast können Sie Warnmeldungen direkt auf Ihr Mobiltelefon erhalten. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Gerät Cell Broadcast-Nachrichten empfangen kann und passen Sie bei Bedarf die Einstellungen im Betriebssystem des Gerätes an.

Damit Sie auch bei einem Stromausfall bei Bedarf notwendige Informationen erhalten, sollten Sie ein batteriebetriebenes Radio und passende Ersatzbatterien zu Hause haben.
Als Alternative können Sie natürlich auch Ihr Autoradio nutzen.

Soweit vorhanden, wird auf örtliche Gefahren zudem mit Warnsirenen aufmerksam gemacht.
Ob es in Ihrem Heimatort Sirenen gibt und für welche Gefahrenlagen sie eingesetzt werden, erfahren Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung.
Alternativ oder ergänzend können im Gefahrenbereich auch Durchsagen über Einsatzfahrzeuge mit Lautsprechern erfolgen.

Mit dem Sonderinformationsdienst der Landesregierung hat Baden-Württemberg zudem ein spezielles, ressortübergreifendes Internetangebot geschaffen, in dem Sie in einem Katastrophenfall oder bei einem größeren Schadensereignis in Baden-Württemberg Informationen finden.
Je nach Bedarf werden Informationen wie Lageberichte, Pressemitteilungen, Warnungen, Aufrufe, Fahndungsmeldungen, Vermisstenmeldungen, Verhaltensempfehlungen, Hintergrundinformationen sowie Ansprechpersonen für Angehörige und Betroffene eingestellt.
Die Internetseiten sind auf sehr leistungsfähigen und weitgehend ausfallsicheren Servern gespeichert. Damit sich die Inhalte auch bei einer hohen Auslastung des Servers beziehungsweise der Netzanbindung schnellstmöglich laden, besteht der Auftritt aus Seiten ohne besondere grafische und multimediale Elemente.

Vertiefende Informationen

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

19.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

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Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

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Montag und Dienstag
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Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

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Samstags von 09.00 - 12.00 Uhr

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

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Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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