FB 55 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Beschreibung
Der Fachbereich hat seine wesentlichen Aufgaben in der Organisation und praktischen Durchführung der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung einschließlich des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts, in der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen, sowie des Tierschutzes im Landkreis Ludwigsburg. Weitere Aufgaben liegen im Bereich der Arzneimittelüberwachung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, dem Recht der tierischen Nebenprodukte (u.a. Tierkörperbeseitigung) und dem Weinrecht.
Lieferanschrift
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Zuständigkeit
Der Fachbereich ist für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg örtlich zuständig.
Persönlicher Kontakt
Fachbereichsleiter
Leistungen
- Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")
- Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
- Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
- Grenzüberschreitender Fernabsatz von Tabakerzeugnissen an Verbraucher - als Inländer registrieren
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
- Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
- Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden
- Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
- Tierquälerei anzeigen