Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim
Seit 1. Januar 2021 besteht bei der Stadt Besigheim ein Gemeinsamer Gutachterausschuss mit eigener Geschäftsstelle.
Dieser Ausschuss ist ein Gremium aus ehrenamtlichen Gutachtern, die eine besondere Sachkunde und Erfahrung in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen ausweist.
Als selbständiges und unabhängiges Gremium ist der Gemeinsame Gutachterausschuss zuständig für das Gutachterausschusswesen der 10 beteiligten Städte und Gemeinden im nördlichen Landkreis Ludwigsburg: Besigheim, Bönnigheim, Erligheim, Freudental, Gemmrigheim, Hessigheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Mundelsheim und Walheim. Bei rein örtlichen Belangen, wie z.B. Verkehrswertgutachten und Bodenrichtwerten, werden vorrangig die Gutachter aus der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde tätig.
Weitere allgemeine Informationen zu den verschiedensten Themenbereichen des Gutachterausschusswesens finden Sie unter www.zgg-bw.de
Die Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle sind i.d.R. gebührenpflichtig.Rechtsgrundlage : Gutachterausschussgebührensatzung (126,4 KiB)
Verkehrswertgutachten
Auf Antrag erstattet der Gemeinsame Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Antragsberechtigt sind u.a. Eigentümer oder deren Bevollmächtigte sowie Erben.
Den Antrag können Sie hier herunterladen.
Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten
Zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres sind Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung zu ermitteln und zu veröffentlichen. Ferner sind je nach Datenlage Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren und weitere Daten für die Wertermittlung abzuleiten.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Je nach Lage, baulicher Nutzbarkeit oder Bodenbeschaffenheit kann der konkrete Bodenwert eines bestimmten Grundstücks vom durchschnittlichen Bodenrichtwert abweichen.
Bodenrichtwertkarten und -tabellen der Städte und Gemeinden des Gemeinsamen Gutachterausschusses gültig ab 01.01.2023
Besigheim
[Bodenrichtwertkarte]
[Bodenrichtwerttabelle] (186,2 KiB)
Bönnigheim
[Bodenrichtwertkarte]
[Bodenrichtwerttabelle] (185,7 KiB)
Erligheim
[Bodenrichtwertkarte]
[Bodenrichtwerttabelle] (168,5 KiB)
Freudental
[Bodenrichtwertkarte]
[Bodenrichtwerttabelle] (157,8 KiB)
Gemmrigheim
[Bodenrichtwertkarte]
[Bodenrichtwerttabelle] (22,9 KiB)
Hessigheim
[Bodenrichtwertkarte]
[Bodenrichtwerttabelle] (14,3 KiB)
Kirchheim am Neckar
[Bodenrichtwertkarte]
[Bodenrichtwerttabelle] (19,4 KiB)
Löchgau
[Bodenrichtwertkarte]
[Bodenrichtwerttabelle] (27,2 KiB)
[Bodenrichtwerttabelle 01.01.2022] (11,5 KiB)
Mundelsheim
[Bodenrichtwertkarte]
[Bodenrichtwerttabelle] (22,4 KiB)
Walheim
[Bodenrichtwertkarte]
[Bodenrichtwerttabelle] (13,9 KiB)
[Bodenrichtwerttabelle GrSt (Ergänzung)] (9 KiB)
Geschäftsstelle
Weitere Informationen erhalten Sie von der
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
bei der Stadt Besigheim
Marktplatz 7 – Verwaltungsgebäude Zimmer 108
74354 Besigheim
Telefon: 07143 8078-211 Frau Gärtner Leiterin der Geschäftsstelle
07143 8078-250 Frau Müller Mitarbeiterin
Telefax: 07143 8078-261
eMail: gutachterausschuss@besigheim.de