Pressemitteilung der LEA

Neue Heizungen - na klar erneuerbar

Nur 17 % des deutschen Endenergieverbrauchs für Wärme und Kälte stammten 2021 aus erneuerbaren Quellen.  Die von der Bundesregierung im letzten Jahr angekündigte Pflicht, beim Heizungstausch ab 2024 mindestens 65 % erneuerbare Wärme zu nutzen, ist damit elementarer Teil der Energiewende und notwendig zur Erreichung der Klimaschutzziele. Sie stellt kein Verbot von Gas- und Ölheizungen da. Die Pflicht greift erst im Fall eines Kesseltausches – ein Prinzip, das in Baden-Württemberg mit dem Erneuerbare Wärme Gesetz bereits seit 2009 etabliert ist.

Anselm Laube, Geschäftsführer der LEA: „Mit der kommunalen Wärmeplanung bereiten die Kommunen im Landkreis den Umstieg auf 100 % erneuerbare Wärme bis 2040 vor – und geben den Gebäudeeigentümer:innen so Planungssicherheit. Damit ist auch deutlich: Jeder fossile Heizkessel, der heute im Landkreis eingebaut wird, muss vor Ende seiner Lebensdauer durch eine erneuerbare Heizung ersetzt werden. Das ist weder wirtschaftlich noch effizient - das Gesetz auf Bundesebene verhindert solche Fehlinvestitionen. Es ist außerdem fraglich, wie lange die Gasverteilnetze wirtschaftlich betrieben werden können – denn je mehr Häuser auf Wärmepumpe oder Wärmenetz umstellen, desto weniger Verbraucher:innen tragen die Infrastrukturkosten der Gasnetze.“

Energieberaterin Sarah Haase kennt die Vorbehalte der Eigentümer:innen, gerade im Altbau. Doch sie weiß aus der Praxis: „Jedes Gebäude im Landkreis kriegen wir fit für die Wärmepumpe! Falls eine Sanierung der Gebäudehülle, z.B. im Denkmal, nicht in Frage kommt, lässt sich über größere Heizkörperflächen die Systemtemperatur absenken. Eigentümer:innen im Ausbaugebiet eines Wärmenetzes können sich ohnehin weitgehend zurücklehnen.““

Die LEA berät zur sinnvollen Einbindung einer Wärmepumpe, zum Anschluss an ein Wärmenetz sowie zu Fördermöglichkeiten sowie Umsetzung der energetischen Sanierung. Terminvereinbarung unter 07141 688930.

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E-Mail: kyra.lueth@lea-lb.de
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