Landesfamilienpass
Beim Bürgermeisteramt Besigheim können für 2024 Landesfamilienpässe für Familien mit Hauptwohnsitz in Besigheim beantragt werden. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Berechtigt sind:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mind. 50% Schwerbehinderung, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld erhalten und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben oder
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2024 die 47 Gutscheine nutzen, die aber teilweise auch zeitlich eingeschränkt sind.
Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch dazu auf der Homepage des Anbieters.
Informationen über die Einrichtungen der Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) erhalten Sie online unter www.schloesser-und-gaerten.de. Dort ist auch eine Liste aller Objekte eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.
Darüber hinaus können die Landesfamilienpassinhaber auch sonntags an einer kostenlosen Stadtführung in Besigheim von April-Oktober teilnehmen. Eine Anmeldung ist unter e-Mail: stadtfuehrungen@besigheim.de erforderlich.
In den Landesfamilienpass können neben der berechtigten Person auch weitere 4 vorher festgelegte volljährige Begleitpersonen (anderer Elternteil, Oma etc.) eingetragen werden. Es können aber auch weiterhin nur 2 Personen gleichzeitig mit den eingetragenen Kindern, die die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Familien mit minderjährigen Kindern, die bereits im Jahr 2023 einen neuen Landesfamilienpass oder eine Gutscheinkarte 2023 von der Stadt Besigheim erhalten haben, wurden die neuen Gutscheinkarten für 2024 bereits zugestellt.
Für Familien mit volljährigen kindergeldberechtigten Kindern ist ein aktueller Nachweis über den Kindergeldbezug nötig. Bitte werfen Sie den Nachweis in den Briefkasten am Rathaus ein oder mailen Sie diesen an: A.Bila-Joos@Besigheim.de, wenn Sie den Landesfamilienpass weiterhin nutzen möchten.
Bei Rückfragen oder einer Neuausstellung melden Sie sich bei Frau Bila-Joos unter Tel.07143 / 8078-225 oder e-Mail A.Bila-Joos@Besigheim.de.
Den Antrag könne Sie gerne bereits vorab herunterladen und ausgefüllt zur Beantragung mitbringen.
Antrag zum Download (1,216 MiB)
Die Daten werden während des Erhalts des Landesfamilienpasses und der Gutscheine dazu gespeichert. Falls Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich bitte.
Besigheim 22.01.2024
I/Js-452.8