Die DRV informiert:
Brutto für netto bei Ferienjobbern
In Baden-Württemberg beginnen die Ferien. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um sich mit einem Minijob das Taschengeld aufzubessern oder erste Einblicke in die Berufswelt zu erhalten.
Es gibt zwei Arten von Minijobs, die man als Ferienjob ausüben kann: den zeitlich befristeten Minijob und den geringfügig entlohnten Minijob. Während bei dem geringfügig entlohnten Minijob der monatliche Verdienst derzeit noch auf 450 Euro begrenzt ist, kann man in einem zeitlich befristeten Minijob unbegrenzt verdienen. Hier ist jedoch die Beschäftigungsdauer eingeschränkt: Im Kalenderjahr kann man bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen arbeiten – und der Job bleibt in der Regel sozialversicherungsfrei, solange er nicht von übergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Wenn die Zeiträume auch mit mehreren zeitlich befristeten Beschäftigungen nicht überschritten werden, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.
Weitere Informationen enthält der kostenlose Flyer »Minijobs: Niedrige Beiträge, voller Schutz«. Er kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de).
Besigheim, 23.08.2022
I/Js-490.043