Amtliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 - 2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim hat am 17.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 - 2035 für das Verbandsgebiet beschlossen.

Die Änderung bezieht sich auf die Gemarkung Löchgau, Bebauungsplan „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“. Sie umfasst eine Fläche im Gewann Kreuzwiesen, die sich südwestlich von Löchgau befindet. Maßgeblich ist der Lageplan vom 27.01.2025.

Der Planbereich ist im folgenden Ausschnitt dargestellt:

Auf dieser Fläche soll eine Photovoltaikanlage zur dezentralen Energieversorgung des Freibads in Löchgau errichtet werden sowie ein Lagergebäude zur Trocknung von Hackschnitzeln. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 2020 - 2035 ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan soll in eine Sondergebietsfläche für erneuerbare Energiegewinnung geändert werden. 

Maßgebende Unterlagen
Maßgebend für den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 - 2035 ist die Plandarstellung im Maßstab 1:10.000 in der Fassung vom 27.01.2025 des Büros KMB, Ludwigsburg, sowie die Begründung vom 27.01.2025 und der Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“ in der Fassung vom 22.01.2025.

Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima, Flora, Fauna, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Grünordnungsplan mit Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung und Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ausgleich über die Ökopunkte Maßnahme „Gewässerrandstreifen Seeländlesbach“).
  • Umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die insbesondere Aussagen zu den Themen Klimaschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie Immissionsschutz treffen. Sie sind in der Abwägungsliste enthalten.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 - 2035 mit den maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen zu den o. g. Themen stehen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom  

31.03.2025 bis 30.04.2025- je einschließlich -

hier im Internet zur Einsicht und zum Download bereit.

Darüber hinaus werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim im Rathaus Besigheim, Marktplatz 12, 74354 Besigheim, zweiter Stock, westlicher Vorraum (Enzseite) und bei 

den Bürgermeisterämtern
 
Freudental, Rathaus, 74392 Freudental,
Gemmrigheim, Rathaus, 74376 Gemmrigheim,
Hessigheim, Rathaus, 74394 Hessigheim,
Löchgau, Rathaus, 74369 Löchgau,
Mundelsheim, Rathaus, 74395 Mundelsheim,
Walheim, Rathaus, 74399 Walheim
 
öffentlich ausgelegt.

Abgabe von Stellungnahmen
Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können die Unterlagen von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) eingesehen werden. Es besteht für alle die Gelegenheit zur Erörterung der Planung sowie zum Vorbringen von Anregungen. Die Anregungen sollen elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@besigheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere kann dies schriftlich oder zur Niederschrift bei den vorstehend genannten Bürgermeisterämtern und bei der der Verbandsverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim im Rathaus Besigheim, Marktplatz 12, 74354 Besigheim, vorgebracht werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage des § 4 Landesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Ergänzender Hinweis zum Flächennutzungsplan gem. § 3 Abs. 3 BauGB:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Besigheim, den 19.03.2025
III/Ek/-031.34
 
gez. Dr. Bargmann
Verbandsvorsitzender

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Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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