Die Stadtverwaltung Besigheim informiert...

Die neuen Grundsteuerbescheide ab 2025 werden zugestellt

Die Stadt Besigheim wird in den nächsten Tagen die Grundsteuerbescheide zustellen.
All diejenigen, die über Grundbesitz verfügen, erhalten einen Grundsteuerbescheid. Auf der Rückseite des Bescheids sind allgemeine Erläuterungen zur Grundsteuer zu finden. Zusätzlich ist dem Grundsteuerbescheid das offizielle Merkblatt des Finanzministeriums sowie des Städte- und des Gemeindetags in Baden-Württemberg beigefügt.

Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht bestimmt, dass die bisherigen Regelungen noch bis 31.Dezember 2024 angewendet werden können. Der Bundestag hat aus diesem Grund am 18. Oktober 2019 die Reform des Grundsteuergesetzes beschlossen. Die Erhebung der Grundsteuer hat das Land Baden-Württemberg daraufhin neu geregelt. Auf Grund der Verfassungswidrigkeit haben alle Personen mit Grundbesitz beim Finanzamt eine aktuelle Erklärung unter Berücksichtigung der vom Gutachterausschuss festgesetzten Bodenrichtewerte zur Grundsteuer einreichen müssen. Die Finanzbehörde ermittelte auf dieser Grundlage den Grundsteuermessbetrag und teilte diesen den Betroffenen mit.

 Die Kommunen, wie die Stadt Besigheim, sind an diesen Steuermessbetrag gebunden. Der Gemeinderat der Stadt wiederum legt für die Grundsteuer den Hebesatz fest, der mit dem Messbetrag multipliziert wird. Dieser beträgt nach Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2024 für die Grundsteuer A 909 v. H. und für die Grundsteuer B 509 v. H.

Nähere Informationen zur neuen Grundsteuer finden Sie hier.
 
Bei Fragen zum Hebesatz und der daraus resultierenden Grundsteuerhöhe können sich die Betroffenen an die Stadtverwaltung Besigheim unter der Telefonnummer 07143 / 8078-218 oder -276 wenden.
 
Telefonische Gesprächszeiten:
 
Montag, Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr,
Dienstag von 14 bis 18 Uhr und
Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.
 
Haben Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten der Stadt Besigheim, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Besigheim Telefon 07143 8078-211 oder -250 wenden.
 
Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

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regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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