Amtliche Bekanntmachung

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

gemäß § 25 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in seiner gültigen Fassung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach den §§ 192 bis 197 des Baugesetzbuches (BauGB) in seiner gültigen Fassung auf die Stadt Besigheim als erfüllende Körperschaft und zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle in seiner gültigen Fassung  

zwischen der 

  1. Stadt Besigheim vertreten durch den Bürgermeister Herrn Steffen Bühler Marktplatz 12, 74354 Besigheim 
                                                                                - übernehmende Gemeinde - 
  2. Stadt Bönnigheim 
     vertreten durch den Bürgermeister 
     Herrn Albrecht Dautel 
     Kirchheimer Str. 1, 74357 Bönnigheim
  3. Gemeinde Erligheim 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Rainer Schäuffele 
    Rathausstr. 7, 74391 Erligheim 
  4. Gemeinde Freudental 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Alexander Fleig 
    Schlossplatz 1, 74392 Freudental 
  5. Gemeinde Gemmrigheim 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Dr. Jörg Frauhammer 
    Ottmarsheimer Str. 1, 74376 Gemmrigheim
  6. Gemeinde Hessigheim 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Günther Pilz 
    Besigheimer Str. 17, 74394 Hessigheim
  7. Gemeinde Kirchheim am Neckar 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Uwe Seibold 
    Hauptstr. 78, 74366 Kirchheim am Neckar 
  8. Gemeinde Löchgau 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Robert Feil 
    Hauptstr. 49, 74369 Löchgau 
  9. Gemeinde Mundelsheim 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Boris Seitz 
    Hindenburgstr. 1, 74395 Mundelsheim 
  10. Gemeinde Walheim 
    vertreten durch Bürgermeisterin 
    Frau Tatjana Scheerle
    Hauptstr. 68, 74399 Walheim 
     
                                                                                    - abgebende Gemeinden - 

Hinweis: 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird durchgehend die männliche Sprachform verwendet. In diesem Zusammenhang ist sie als geschlechtsneutral zu verstehen. 

Artikel I Änderung § 6 - Kostenersatz  
 
§ 6 wird folgender Absatz 7 angefügt: 
 
(7) Sofern und soweit gebührenpflichtige sowie entgeltpflichtige Leistungen von den obersten Finanzbehörden des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg der Umsatzsteuer unterworfen werden, wird zusätzlich zu den Gebühren/Entgelten u.ä. die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. 

Artikel II Inkrafttreten  
 
(1) Diese Vereinbarung ist von allen beteiligten Gemeinden öffentlich bekanntzumachen. Die Form der öffentlichen Bekanntmachung ergibt sich für jede Gemeinde aus der jeweiligen örtlichen Satzung über die öffentliche Bekanntmachung. Ist eine öffentliche Bekanntmachung fehlerhaft, tritt die gesamte Vereinbarung nicht in Kraft.
 
(2) Diese Vereinbarung wird am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam, frühestens jedoch am 01.01.2025. 

  1. Stadt Besigheim 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Dr. Florian Bargmann 
     
     
     
    Besigheim, 30.07.2024 gez. 
    ___________________________________________________________________ 
    Ort, Datum Dienstsiegel, Unterschrift
  2. Stadt Bönnigheim 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Albrecht Dautel 
     
     
    Bönnigheim, 02.08.2024 gez. 
    ___________________________________________________________________ 
    Ort, Datum Dienstsiegel, Unterschrift
  3. Gemeinde Erligheim 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Rainer Schäuffele 
     
     
    Erligheim, 08.08.2024 gez. 
    __________________________________________________________________ 
    Ort, Datum Dienstsiegel, Unterschrift
  4. Gemeinde Freudental 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Alexander Fleig 
     
     
    Freudental, 20.08.2024 gez. 
    ___________________________________________________________________ 
    Ort, Datum Dienstsiegel, Unterschrift 
  5. Gemeinde Gemmrigheim 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Dr. Jörg Frauhammer 
     
     
    Gemmrigheim, 28.08.2024 gez. 
    ___________________________________________________________________
    Ort, Datum Dienstsiegel, Unterschrift
  6. Gemeinde Hessigheim 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Günther Pilz 
     
     
    Hessigheim, 09.09.2024 gez. 
    ___________________________________________________________________
    Ort, Datum Dienstsiegel, Unterschrift
  7. Gemeinde Kirchheim am Neckar 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Uwe Seibold 
     
     
    Kirchheim am Neckar, 11.09.2024 gez. 
    ___________________________________________________________________ 
    Ort, Datum Dienstsiegel, Unterschrift 
  8. Gemeinde Löchgau 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Robert Feil 
     
     
     
    Löchgau, 16.09.2024 gez. 
    ___________________________________________________________________
    Ort, Datum Dienstsiegel, Unterschrift 
  9. Gemeinde Mundelsheim 
    vertreten durch den Bürgermeister 
    Herrn Boris Seitz 
     
     
    Mundelsheim, 23.09.2024 gez. 
    ___________________________________________________________________ 
    Ort, Datum Dienstsiegel, Unterschrift
  10. Gemeinde Walheim 
    vertreten durch den 1. stv. Bürgermeister 
    Herrn Wilhelm Weiss 
     

    Walheim, 27.09.2024 gez. 
    ___________________________________________________________________ 
    Ort, Datum Dienstsiegel, Unterschrift

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14:00 - 16:00 Uhr

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14:00 - 18:30 Uhr

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Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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