
Amtliche Bekanntmachung
Solarkataster „Altstadt Besigheim“
- öffentliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Altstadt Besigheims -
Der Gemeinderat der Stadt Besigheim hat am 25.02.2025 in öffentlicher Sitzung den vom Architekturbüro Eble Messerschmidt Partner erarbeiteten Entwurf des Lageplans „Solarkataster Altstadt Besigheim FG 1-3 (Stand 19.12.2024) sowie der textlichen Erläuterung mit dem Gestaltungsleitfaden zugestimmt und gleichzeitig dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Solarkataster umfasst folgende Dokumente:
a) Lageplan „Solarkataster Altstadt Besigheim FG 1-3“ (Stand 19.12.2024)
b) Textliche Erläuterung mit dem Gestaltungsleitfaden (Stand 19.12.2024)
Der Geltungsbereich des Solarkatasterplans umfasst die unter Denkmalschutz stehende historische Altstadt Besigheims entsprechend der Abgrenzung der vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassenen Verordnung über die Gesamtanlage „Altstadt Besigheim“, in Kraft seit 17.03.1983.
Ziele und Zwecke des Solarkatasters
Photovoltaik-Anlagen sind eine der wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach wird ein aktiver und wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Für denkmalgeschützte Gesamtanlagen wie die Altstadt Besigheim ergeben sich besondere Herausforderungen bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen. Gesamtanlagen sind ein elementarer Bestandteil der Kulturlandschaft und ein hohes Schutzgut. Aber auch Kulturdenkmale und Gebäude innerhalb denkmalgeschützter Gesamtanlagen können einen zusätzlichen Beitrag zur Energiewende leisten.
Ziel des Solarkatasters ist es, auf Basis einer klaren, nachvollziehbaren sowie planerisch und unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten abgestimmten Grundlage die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf der geschützten Dachlandschaft der Altstadt zuzulassen.
Auslegung
Der Entwurf des Solarkatasters “Altstadt Besigheim FG 1-3 (Stand 19.12.2024)“ nebst der textlichen Erläuterung mit dem Gestaltungsleitfaden werden vom
24.03.2025 bis 11.04.2025 - je einschließlich -
im Internet unter https://www.besigheim.de/start/buerger-service/dienstleistungen/Solarkataster+Altstadt+Besigheim.html veröffentlicht.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden vom 24.03.2025 bis 11.04.2025- je einschließlich - alle o. g. Unterlagen im Rathaus Besigheim, Marktplatz 12, 74354 Besigheim, zweiter Stock, westlicher Vorraum (Enzseite) durch eine öffentliche Auslegung während der Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt. Hier werden auch Auskünfte erteilt.
Öffnungszeiten im Rathaus Besigheim:
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@besigheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich erfolgen (Rathaus Besigheim, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Marktplatz 12, 74354 Besigheim).
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Eine endgültige Beschlussfassung im Gemeinderat über das Solarkataster erfolgt nach Auswertung der Stellungnahmen. Dabei werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Solarkataster unberücksichtigt bleiben können.
Besigheim, den 19.03.2025
gez.
Eckert-Maier
Erste Beigeordnete
III/jm - 106.28