Amtliche Bekanntmachung
Beim Jahreswechsel passieren immer wieder schlimme Unfälle. Hände und Augen sind beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern besonders gefährdet. Feuerwerkskörper können aber auch äußerst schnell Brände entfachen. Tipps der Feuerwehr:
- Feuerwerkskörper und Raketen enthalten Sprengstoff und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Auf keinen Fall sollten Sie Feuerwerkskörper selber herstellen.
- Beachten Sie unbedingt die Hinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie gezündete Feuerwerkskörper niemals unkontrolliert weg, vor allem nie auf Menschen oder in und auf Gebäude. Versuchen Sie nicht „Blindgänger“ nochmals anzuzünden.
- Bitte beachten Sie die Regelung, dass es aus Brandschutzgründen generell verboten ist, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen.
- Entfernen Sie vor Silvester brennbare Gegenstände am Haus und auf Balkonen.
Schließen Sie während des Silvesterfeuerwerks möglichst alle Fenster.
Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommt, gehen Sie kein Risiko ein. Versuchen Sie, das Feuer möglichst schnell zu löschen; sollte dies nicht sofort gelingen, behalten Sie die Ruhe und
- schließen Sie beim Verlassen des Raumes möglichst die Tür hinter sich,
- verlassen Sie die Wohnung und warnen Sie Ihre Mitbewohner,
- rufen Sie sofort die Feuerwehr (Telefon 112),
- warten Sie das Eintreffen der Feuerwehr ab und informieren Sie diese.
Bitte denken Sie auch daran, nach Silvester die Reste des Feuerwerks wieder zu entfernen!
Besigheim, den 20.12.2024
Az.: 107.25, Fachbereich I/Q