Ausländische Rechtsformen

Selbst wenn Sie nur in Deutschland tätig werden wollen, dürfen Sie auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Gesellschaft nach dortigem Recht gründen. Dies bezieht sich auf die EU-weite Niederlassungsfreiheit. Demnach steht es deutschen Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern frei, etwa nach französischemRecht eine Gesellschaft zu gründen, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet.

Achtung: Ein Unternehmen mit ausländischer Gesellschaftsform untersteht für die gesamte Dauer seines Bestehens dem geltenden Recht des jeweiligen Landes. Damit können auch Schwierigkeiten verbunden sein. Prüfen Sie, ob eine ausländische Rechtsform wirklich für Ihr Unternehmen geeignet ist. Besonders wichtig ist die Beratung zu rechtlichen Fragen durch eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

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Montag und Dienstag
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Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

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Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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