Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Der Arbeitgeber ruft Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale online ab. Das sind beispielsweise Steuerklasse, Kinderfreibetrag und ein Werbungskostenfreibetrag.

Die Angaben werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Zum Abruf benötigt Ihr Arbeitgeber Ihr Geburtsdatum sowie Ihre steuerliche Identifikationsnummer.

Beginnen Sie im Kalenderjahr ein neues Arbeitsverhältnis, müssen Sie ihm zudem sagen, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse I bis V) oder Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) handelt.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Freigabevermerk

29.11.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums

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Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

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Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-31.10.:
Samstags von 09.00 - 12.00 Uhr

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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