Nichtraucherschutz

Nichtraucherschutz

Zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens, gibt es eine Reihe gesetzlicher Regelungen.

Die Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG) haben das Ziel, insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche zu schützen.

Rauchverbote

Das Rauchen ist in folgenden Einrichtungen untersagt:

  • Bildungseinrichtungen: Schulen (einschließlich freier Trägerschaft), Jugendhäuser und Kindertagesstätten
  • Öffentliche Einrichtungen: Behörden, Dienststellen sowie sonstige Landes- und Kommunaleinrichtungen (zum Beispiel Hochschulen, Gerichte, Theater, Museen, Sport- und Mehrzweckhallen)
  • Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen
  • Gastronomie: Gaststätten

Ausnahmen vom Rauchverbot

In bestimmten Fällen sind Ausnahmen zulässig:

  • Gaststätten:
    • In vollständig abgetrennten und klar gekennzeichneten Nebenräumen ist das Rauchen erlaubt, sofern der Nichtraucherschutz nicht beeinträchtigt wird.
    • Kleine Gaststätten (unter 75 m² Gastfläche) ohne Nebenraum dürfen das Rauchen gestatten, wenn:
      • die Gaststätte am Eingang deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist,
      • nur volljährige Gäste Zutritt haben, und
      • keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art angeboten werden.
  • Diskotheken: Betreiber können separate Raucherräume einrichten, sofern diese deutlich gekennzeichnet sind, keine Tanzfläche enthalten und der Zutritt zur Diskothek nur für Erwachsene gestattet ist.
  • Sonstige Ausnahmen: Das Rauchverbot gilt nicht für Festzelte, Außengastronomie und das gastronomische Reisegewerbe.

Freigabevermerk

11.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag- und Donnerstagnachmittag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-31.10.:
Samstags von 09.00 - 12.00 Uhr

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....